Info & Service

Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung

Anmeldungen und Ummeldungen
können online oder schriftlich (Formulare zum Download: siehe Buttons weiter unten auf der Seite) bis zum jeweiligen Meldeschluss erfolgen. Die Aufnahme in die Jugendmusikschule erfolgt in der Regel zum Semesterbeginn. Falls es freie Unterrichtsplätze gibt, ist auch ein Beginn während des Semesters möglich. Die Unterrichtsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldung (Onlineanmeldung oder ausgefülltes Anmeldeformular und SEPA-Lastschriftmandat) vergeben.

Abmeldung
Für Abmeldungen genügt eine formlose schriftliche Mitteilung bis zum Meldeschluss an die Geschäftsstelle der Jugendmusikschule. Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Semesterende möglich (28./29.02. bzw. 31.08.).

Meldeschluss
10. Juli für das Wintersemester (Beginn 1. September)
10. Februar für das Sommersemester (Beginn 1. März)

Entgeltordnung / Schulgeldtarife

Entgeltordnung/
Schulgetarife

Schulgeld

Für die Teilnahme am Unterricht der Jugendmusikschule Aichwald e.V. wird ein Entgelt (Schulgeld) erhoben. Das Schulgeld setzt sich zusammen aus dem Entgelt für den Unterricht sowie ggf. dem Entgelt für Mietinstrumente.

Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt, das in 12 Monatsraten aufgeteilt wird, deshalb fallen auch während der Ferien Zahlungen an.

Die Höhe des Schulgelds richtet sich nach Unterrichtsform und Unterrichtsdauer; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Schulgeld ermäßigt werden.

 

Schulgeld-Ermäßigungen

Geschwister- und Mehrfächerermäßigung
Werden mehrere Kinder aus einer Familie unterrichtet, ermäßigt sich das Unterrichtsentgelt bei 2 Kindern um 10%, bei 3 Kindern um 20% und ab 4 Kindern um 25% für alle Kinder. Bei gleichzeitiger Belegung von 2 oder mehr Fächern wird diese Ermäßigung ebenfalls gewährt. Die Ermäßigung kann nur für volle Unterrichtsplätze gewährt werden. Beiträge für zeitlich begrenzte Kurse, Unterrichtsentgelt für Erwachsene und Instrumentenmiete werden nicht ermäßigt.

Aichwald-Card
Im Rahmen der Familienförderung der Gemeinde Aichwald erhalten InhaberInnen einer gültigen Aichwald-Card  an der Jugendmusikschule folgende Vergünstigungen: 50% Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt, kostenlose Instrumentenausleihe.
Informationen zur Aichwald-Card erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Aichwald.

Teilhabe-Leistungen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Familien Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen, die auch auf das Schulgeld der Jugendmusikschule angerechnet werden können. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung Aichwald.

Schulgeld-Tarife

Die Entgeltordnung mit den aktuell gültigen Schulgeldtarifen ist Bestandteil der Schulordnung und des Unterrichtsvertrags.
Die einzelnen Tarife sowie weitere Informationen zum Schulgeld finden Sie in der Anlage Schulgeldtarife und in der Entgeltordnung.

Bankverbindung, SPENDENKONTO

Volksbank Mittlerer Neckar eG
IBAN DE12 6129 0120 0418 3060 01
BIC GENODES1NUE

Schulordnung

Der Strukturplan des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule und ist für alle Mitgliedschulen im VdM verbindlich.

Hier einige Auszüge:

„Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen mit- und voneinander.“

„Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Sie eröffnet ihren SchülerInnen Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemeinbildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Dabei werden die SchülerInnen im Verlauf ihres musikalischen Bildungsganges umfassend beraten. Besonders Begabte erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann.“

Mietinstrumente

„Bin ich beim richtigen Instrument?“
Um die Orientierungsphase bis zum Kauf eines eigenen Instruments zu erleichtern, kann die Jugendmusikschule in begrenzter Anzahl Mietinstrumente zur Verfügung stellen. Die Instrumente können bis zu 6 Monate (1 Semester) gegen eine monatliche Miete ausgeliehen werden (monatlicher Mietzins siehe Schulgeldtarife). Die Mietdauer kann verlängert werden, wenn keine neuen Anfragen vorliegen. Die Instrumente werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ein Anspruch auf ein Mietinstrument besteht nicht. Im monatlichen Mietbetrag ist eine Instrumentenversicherung eingeschlossen.

Unterrichtspakete / Kurse

Unterrichtspakete
Dieses Angebot richtet sich an Erwachsene, die eine begrenzte Anzahl von individuell zu vereinbarenden Terminen dem regelmäßigen wöchentlichen Unterricht vorziehen, ebenso an junge Erwachsene in Ausbildung oder Studium (max. bis zum 26. Lebensjahr), die den regelmäßigen wöchentlichen Unterricht nicht wahrnehmen können.
Unterrichtspakete werden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einlösung direkt nach der Buchung abgerechnet. 

Kurse
Kurse und Projekte sind zeitlich begrenzte Angebote und werden extra ausgeschrieben.

 

Downloads Elementarbereich

Grundfächer:
Elementarer Musikunterricht (EMU) für 2-3-jährige Kinder mit Begleitperson
Musikalische Früherziehung (MFE) für 4-5-jährige Kinder (Beginn: 2 Jahre vor Schuleintritt)
Musikalische Grundausbildung (MGA) für 6-7-jährige Kinder im 1. Schuljahr

VERANSTALTUNGSKALENDER 2025

Hier finden Sie eine Übersicht sämtlicher Veranstaltungen, Termine und Konzerte des Jahres 2025.

Trägerverein

Die Jugendmusikschule Aichwald e.V. ist ein eingetragener Verein. Eltern und alle Interessierten können durch ihre Mitgliedschaft im Trägerverein die Institution Jugendmusikschule besonders unterstützen und ihre Verbundenheit mit der Jugendmusikschule zum Ausdruck bringen. Eltern und MusikschülerInnen sind nicht automatisch Mitglieder des Trägervereins, die Mitgliedschaft muss gesondert beantragt werden. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.