Erklärung zur
Barrierefreiheit

Die Jugendmusikschule Aichwald e.V. ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://jugendmusikschule-aichwald.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Auf allen Seiten gibt es Bilder ohne Alt-Text.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen großen Überschriften und Hintergrund zu gering.
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
  • Popups sind noch nicht uneingeschränkt nutzbar. Die Navigation mit Screenreadern zum Öffnen und Schließen der Popups ist erschwert
  • PDF-Dokumente auf der Website sind teilweise noch nicht barrierefrei. Sie sind nicht für die Nutzung mit Screenreadern optimiert, enthalten keine getaggte Struktur und entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Eine barrierefreie Überarbeitung ist geplant.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Uns ist bewusst, dass der Kontrast der Corporate-Farben unter dem in WCAG 2.2 Level AA gefordertem Mindeststandardwert von 3:1 liegt. Eine Überarbeitung der Corporate-Farben wäre ein hoher zeitlicher und damit finanzieller Aufwand, der für uns als Verein nicht tragbar wäre.

Wir stellen, um etwaige Unzulänglichkeiten auszugleichen, ein Overlay zu Verfügung, damit visuell beeinträchtigte Personen uneingeschränkt auf den Inhalt unserer Website zugreifen können.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Verlinkte Inhalte auf externen Plattformen, wie z. B. unsere YouTube-Seite. Diese Inhalte liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
  • Kalenderfunktion eines Drittanbieter-Plugins. Die Barrierefreiheit dieser eingebundenen Funktionalität liegt teilweise außerhalb unseres direkten Einflusses, da wir keine vollständige Kontrolle über die technische Gestaltung des Plugins haben. Wir bemühen uns, auch Drittinhalte soweit wie möglich barrierefrei bereitzustellen oder durch barrierefreie Alternativen zu ergänzen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 25.04.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde mithilfe von silktide erstellt. Es wurden maschinell überprüfbare Prüfschritte und manuelle Prüfschritte durchlaufen

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.04.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

Jugendmusikschule Aichwald e.V.
Schulhaus Schanbach
Krummhardter Str. 58
73773 Aichwald
debora.allenspach@jugendmusikschule-aichwald.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.